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Aktuelles 2024

 

 


 

 

Veranstaltungen

 

 

 


Europäische Kommission: CERV-Förderrunde Kommunale Partnerschaften und Geschichtsbewusstsein

08.04.2023

Die Europäische Kommission hat die Aufrufe CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT (Kommunale Partnerschaften), Frist: 19. September 2024 und CERV-2024-CITIZENS-REM (Geschichtsbewusstsein), Frist: 06. Juni 2024 veröffentlicht.

Im Bereich Geschichtsbewusstsein können Anträge unter den folgenden vier Förderprioritäten eingereicht werden:

 

CERV-Förderrunde 2024: Aufruf zu „Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“ (CERV-2024-CHAR-LITI) veröffentlicht

08.04.2024

Die Europäische Kommission hat den Aufruf CERV-2024-CHAR-LITI („Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“) veröffentlicht. Ab dem 23. April 2024 können Anträge bis zum 18. September 2024 unter den folgenden fünf Förderprioritäten eingereicht werden. Die genauen Fristen sowie alle weiteren Informationen variieren zwischen den einzelnen Ausschreibungen.

CERV-2024-CHAR-LITI-CHARTER
CERV-2024-CHAR-LITI-CIVIC
CERV-2024-CHAR-LITI-LITIGATION
CERV-2024-CHAR-LITI-SPEECH
CERV-2024-CHAR-LITI-WHISTLE

 

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ): „Start2Act“

08.04.2024

Mithilfe des Förderprogramms „Start2Act“ können Träger der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Dabei können Anträge im Bereich Impulsprojekt, Expertiseprojekt und Entwicklungsprojekt gestellt werden:

Im Rahmen von Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände gefördert werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

 

Aktion Mensch: Inklusion einfach machen

08.04.2024

Mit dem Programm „Inklusion einfach machen“ fördert die Aktion Mensch Beteiligung und Barrierefreiheit. Dabei sollen im Rahmen einer Förderung

  • Möglichkeiten für inklusive Begegnungen geschaffen,
  • kommunikative und bauliche Barrieren abgebaut,
  • „Empowerment“ von Menschen mit Behinderung gefördert,
  • Lernprozesse in der eigenen Organisation angestoßen und
  • Erfahrungen in der partizipativen Arbeit gewonnen werden

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

 

Deloitte-Stiftung: Hidden Movers Award

08.04.2024

Mit dem Hidden Movers Award werden Organisationen gewürdigt, die das Bildungssystem vor Ort verbessern. Die Bildungsinitiativen und -projekte sollen sich insbesondere an den verschiedenen Lebenssituationen der jungen Menschen (13 bis 30 Jahre) orientieren und deren Lebensbedingungen, Berufs-, Zukunfts- und Integrationsperspektiven durch gezielte Bildungsangebote verbessern.

 

Kurz notiert

 

 


 

 

Artikel

 

Wie sozial ist die Förderpolitik im gemeinnützigen Bereich?

 

13.03.2024

 

 

Als freiberufliche Fördermittelberaterin für gemeinnützige Organisationen steht Friederike Vorhof im Austausch mit zahlreichen Trägern und kennt die Herausforderungen, vor denen diese im Hinblick auf die Förderpolitik stehen. In Ihrer Online-Veranstaltung zum Thema „Wie sozial ist die Sozialwirtschaft?“ im Januar 2024 hatten Mitarbeitende verschiedener gemeinnütziger Organisationen ihre Problemlagen geschildert und zugleich Lösungsvorschläge in die Diskussion gebracht, die im Folgenden dargestellt werden.

 

Friederike Vorhof

 

Der gemeinnützige Sektor stellt die Weichen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionieren, indem er überall dort zum Tragen kommt, wo im volkswirtschaftlichen Sinne der Markt versagt. Hier werden bspw. benachteiligten Menschen Leistungen angeboten, die sie selbst zum Marktpreis nicht nachfragen können. Dies bewirkt somit einen gesellschaftlichen Mehrwert, der häufig auch direkt oder indirekt die Wirtschaft positiv beeinflusst. Dabei generiert der gemeinnützige Bereich i.d.R. selbst keine oder kaum Einnahmen und kann sich nicht aus sich selbst heraus finanzieren, sondern ist vielmehr auf die finanzielle Unterstützung von Außen, bspw. durch Spenden, Mitgliederbeiträge und insb. Fördermittel, die zentraler Inhalt dieses Textes sind, angewiesen.

 

Diese öffentlichen Fördermittel sind jedoch stark positiv von der aktuellen wirtschaftlichen Lage und von der Schwerpunktsetzung der jeweiligen Regierung, also letztlich vom aktuellen politischen Willen abhängig. Bereits hieraus resultieren langfristige Planungsunsicherheiten für viele gemeinnützige Organisationen.

 

Gerade für jene Träger, die von der öffentlichen Förderung abhängig sind, beinhaltet die derzeitige Förderpolitik weitere Hürden:

 

  1. Eigenmittel: I.d.R. haben gemeinnützige Träger Eigenmittel in das geplante Projekt einzubringen, deren Zusammensetzung und Umfang von Förderung zu Förderung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Forderung nach Eigenmitteln ist insofern nachvollziehbar, als dass die Möglichkeit eines (Subventions-)Betrugs damit verringert wird. Andererseits erwirtschaften viele gemeinnützige Organisationen keine Einnahmen, sondern finanzieren sich zusätzlich durch Spenden, Mitgliedschaften, Sponsoring etc. Diese Einnahmen werden aber vor allem auch für die Fixkosten wie etwa Miete, Steuerberater, Versicherungen und Stammpersonal benötigt. Gerade kleinen und mittelgroßen Organisationen fällt es schwer die geforderten Eigenmittel, die nicht selten bei bis zu 20% der Gesamtkosten liegen, aufzubringen. Dadurch können zahlreiche gute Projektideen nicht umgesetzt werden. Zielführend könnte daher die Herabsetzung des Eigenmittelanteils, wie er bereits in Teilen zu beobachten ist, sein.

 

  1. Prinzip der Sparsamkeit und Besserstellungsverbot: Innerhalb von Förderprojekten gelten zum einen das sogenannte Besserstellungsverbot, wonach die eigenen Beschäftigten nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete und zum anderen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wonach jene Produkte und Dienstleistungen gewählt werden sollten, die diesen Kriterien entsprechen. Damit soll im Grunde sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nicht verschwendet werden. Soweit findet diese Theorie auch Anklang. Jedoch bemerken Mitarbeitende gemeinnütziger Organisationen in der Praxis zunehmend eine Politik, die eher der Ausbeutung denn der vernünftigen Entlohnung entspricht. So ist der Spielraum für das Projektpersonal in der jeweiligen Position zwar nach oben gedeckelt, aber im Zuge der steigenden Konkurrenz nach den verfügbaren Mitteln erhalten jene den Zuschlag, die die umfangreichste Leistung zum „gegebenen Preis“ anbieten können. Es ist im gemeinnützigen Bereich also nichts Ungewöhnliches unterhalb des eigentlichen Anspruchs zu arbeiten. Dies findet sich auch in der Bezahlung der möglichen Honorare wieder, die zumeist weit unter den Marktpreisen liegen, wodurch die Qualität der Angebote beeinträchtigt werden kann. Um diesen genannten Tendenzen entgegen zu wirken, sollten innerhalb der Richtlinien die Bezahlung des Projektpersonals auch nach unten gedeckelt und die Honorarsätze sowie die Anzahl der möglichen (Beratungs-)Stunden nach oben gesetzt werden, so dass der Konkurrenzkampf um die verfügbaren Mittel nicht zu Lasten des Personals ausgetragen wird.

 

  1. Projektfinanzierung: Die Tatsache, dass die Förderungen – sofern nicht durch Regelleistungen gesetzlich festgeschrieben – nur in Form von Projektmitteln vergeben werden, beeinträchtigt die Qualität der zu leistenden Arbeit und die Planungssicherheit sowohl der gemeinnützigen Träger als auch des Personals:

 

Die gemeinnützigen Organisationen sind häufig nicht in der Lage zusätzlichem Projektpersonal unbefristete Verträge anzubieten und müssen damit rechnen, dass wertvolles Wissen und Knowhow nicht langfristig gebunden werden können, sondern nach Vertragsende abwandern. Damit geht für die Organisationen bedeutsames Humankapital, in das zu Einstellungsbeginn investiert werden muss, verloren und die Möglichkeiten des Organisationsausbaus werden stets beschränkt.

 

Zudem können längerfristige Vorhaben nicht umgesetzt werden, insbesondere wenn Förderungen nur für eine kurze Zeit – i.d.R. für ein Haushaltsjahr bewilligt oder verlängert werden. Dieser Aspekt ist vor allem dann für die Organisationen tragisch, wenn Rückmeldungen zur Projektbewilligung auf sich warten lassen und Unklarheit darüber herrscht, ob eine Projektumsetzung überhaupt oder aber planmäßig erfolgen kann. Daher sind die rechtzeigte Aushändigung der Bewilligungsbescheide und Verlängerung der Bewilligungszeiträume von Seiten des Zuwendungsgebers zentral für die Planungssicherheit der gemeinnützigen Träger und des Projektpersonals.

Letzteres steht vor ganz persönlichen Herausforderungen: Vergleichsweise niedrige Löhne und befristete Arbeitsverträge erschweren nicht nur eine langfristige private Planung, wie etwa Familienplanung, sondern erschweren den Aufbau eigener Vermögenswerte und Sicherheiten, wie etwa Eigentum, private Rücklagen fürs Alter und adäquate Rentenansprüche.

Unter dem Gesichtspunkt, dass mit etwa 70 % der Großteil der Beschäftigten im gemeinnützigen Bereich Frauen sind[1], wirkt es umso erstaunlicher, dass gerade in einer Zeit, in der vielfach die Rede von Gleichberechtigung und gleicher Entlohnung ist, in der öffentlichen Förderpolitik die Bezahlung des Personals in solch restriktiver Weise umgesetzt wird. Es wird ersichtlich, dass eine, dem jeweiligen Bildungsabschluss und jeweiligen Aufgabenbereich entsprechende Entlohnung und Vertragsgestaltung nicht nur langfristig existenzsichernd für die gemeinnützigen Organisationen und das Personal ist, sondern die dauerhafte Bereitstellung der Angebote in adäquater Qualität deren Nutzern und letztlich der gesamten Gesellschaft zu Gute kommt.

 

  1. Fördervoraussetzung – Nachhaltigkeit: Ein in der Förderpraxis an Bedeutung gewinnendes Schlagwort lautet Nachhaltigkeit. Zum einen kann hierbei – je nach Richtlinie – die ökologische, ökonomische oder soziale Nachhaltigkeit gemeint sein. Im Konkreten ist dabei von der jeweiligen Wirkung die Rede, die das Vorhaben langfristig entfaltet, z.B. im sozialen Bereich in Bezug auf die Zielgruppe und auf Ebene der Gesellschaft.

 

Zum anderen kann mit Nachhaltigkeit die Frage gemeint sein, inwiefern die geförderten Projekte nach Ablauf der Förderung doch wenigstens in Teilen dauerhaft etabliert werden können. Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass nur Projektförderungen möglich sind, stellt die sog. Anschubfinanzierung viele Träger, die keine oder kaum eigene Einnahmen generieren vor enorme Herausforderungen. Daher kann es nur zielführend sein, wenn Projektförderungen im Sinne von Anschubfinanzierungen von längerfristiger Natur sind, so dass neues Personal bleiben und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden kann, so dass tatsächlich Möglichkeiten bestehen, entsprechende interne Strukturen zu schaffen, die eine nachhaltige Etablierung des Projektes ermöglichen.

 

 

  1. Bürokratie und einschränkende Richtlinien: Die inhaltliche Arbeit sollte stets im Vordergrund stehen. Gemeinnützige Organisationen sehen sich jedoch zunehmend bürokratischen Hürden ausgesetzt und der administrative Aufwand wird von vielen Trägern als stetig komplexer und komplizierter werdender Prozess empfunden. An der Stelle ist es wichtig die bürokratischen Hürden, insbesondere in Bezug auf die Nachweispflichten und starren Vorgaben in den Richtlinien, abzubauen, damit mehr Raum für die inhaltliche Projektarbeit bleibt. Zugleich wünschen sich viele Träger zum einen eine entsprechend hohe Verwaltungspauschale, die es ermöglicht Overheadkosten zu berücksichtigen und zum anderen die Möglichkeit Förderungen flexibler an den Projektverlauf anpassen zu können. Hierbei könnten bspw. Pauschalen, eine freie Einteilung der finanziellen Mittel in die einzelnen Kostenarten oder Lockerungen bei Umwidmungen Damit geben Zuwendungsgeber zwar Kontrollmechanismen ab, die jedoch durch eine stetige Kommunikation minimiert werden können.

 

Letztlich bedarf es – wie in allen Bereichen des Lebens – auch ein Stück weit Vertrauen und Verlässlichkeit in das Gegenüber. Mit dem Wissen, dass die gemeinnützigen Träger, in all den verschiedenen Bereichen, in denen sie tätig sind, stets das Ziel eint, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu erlangen, sollten sie auch als das angesehen und behandelt werden, was sie sind: Eine tragende Säule für das Funktionieren und die Verbesserung unseres Miteinanders.

 

[1] FAIR SHARE of Women Leaders: FAIR SHARE Monitor 2023: https://fairsharewl.org/de/monitor2023-de/#fair-share-monitor-2023-deutschland

 


 

 

Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und Neuland gewinnen e.V.: Neulandgewinner

13.03.2024

Mit dem Programm Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort werden Menschen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bis zu 50.000 Euro gefördert, die vor Ort die Gesellschaft gestalten wollen. Bewerbungen sind bis zum 02. April 2024 möglich.

 

Deutschland Stiftung Integration: Förderungen

13.03.2024

Bei der Deutschlandstiftung Integration können momentan Anträge in folgenden Programmen gestellt werden:

Mentoringprogramm Lead ME – Ideen Hub

Hier werden Menschen mit Migrationsbiografien zwischen 25 und 40 Jahren mit hochrangigen Akteur:innen aus bundesweit tätigen Verbänden, Interessensvertretungen und der Politik im Rahmen des Mentoringprogramms Lead ME zusammengebracht. Frist: 01.April 2024.

Diversify-Mentoringprogramm

Mithilfe dieses Programms werden junge Menschen auf ihrem Weg in die Politik unterstützt. Frist: 01. April 2024

 

Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte: Projektförderung

13.03.2024

Die Sebastian Cobler Stiftung fördert Vorhaben, die sich Folgendem annehmen

  • Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens
  • Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte.
  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen.
  • Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Anträge können bis zum 01.April 2024 gestellt werden.

 

Bewegungsstiftung: Kampagnen- und Basisförderung

13.03.2024

Die Bewegungsstiftung setzt sich fördernd für gesellschaftliche und politische Veränderungen ein. Anträge können in den Bereichen Starthilfeförderung (Frist: 1. Dienstag im September), Kampagnenförderung, Basisförderung und Bewegungsarbeiter*innen stets zum 1. Dienstag im April eingereicht werden.

 

 

Deutsche Kinder-Schutz-Stiftung Hänsel + Gretel: „Hänsel+Gretel Stiftungspreis“

 

Für den „Hänsel+Gretel Stiftungspreis“ werden innovative, zukunftsweisende, digitale und analog gestaltete Projekte gesucht, die sich der Präventionsarbeit annehmen. Fachstellen, Einrichtungen und Initiativgruppen z.B. Vereine, Stiftungen, Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen können sich bis zum 30. April 2024 um eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro bewerben.

 

Kurz notiert

 

 

 


 

ESF+: Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

09.02.2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1. Februar 2024 den zweiten Förderaufruf im ESF Plus-Programm „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“ gestartet.

Das Ziel des Programms liegt darin, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter zu verbessern. Dabei sollen insbesondere jene benachteiligte Personen angesprochen werden, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen.

Anträge können bis zum 12.04.2024 eingereicht werden.

 

Welcome Alliance: Netzwerk-Arbeit & Förderung

09.02.2024

Die ProjectTogether hat die Welcome Alliance ins Leben gerufen mit dem Ziel ein sektorenübergreifendes Netzwerk aufbauen, das sich den Bedarfen von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen annimmt und strukturelle Veränderungen bewirkt. Hierfür werden finanzielle, personelle und relationale Ressourcen, praktische Unterstützung und eine Community entwickelt und bereitgestellt.

 

Aktion Mensch: neue Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“.

09.02.2024

Die Lotterie Aktion Mensch hat die neue Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“ ins Leben gerufen und löst die Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ ab.  Das besondere an dem Förderprogramm: Eigenmittel sind nicht erforderlich und die Antragsstellung stark vereinfacht.

 

 

 

Kurz notiert

 

 


 

EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen

08.01.2024

Im Rahmen des Förderprogramms EhAP Plus werden regionale oder lokale Projekte gefördert, die am stärksten benachteiligten Personen zugutekommen. Hierzu zählen

  • besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren
  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren

Ziel ist es, die Lebenssituation und soziale Eingliederung dieser Zielgruppen durch Ansprache, Beratung und Begleitung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote zu verbessern. Dabei kann eine Begleitung auch längerfristig (in der Regel zwölf Monate und in begründeten Fällen darüber hinaus) angelegt sein.

Das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des zweiten Förderaufrufs „EhAP Plus“ endet am 08. März 2024. Zum 08. Februar 2024 findet eine Online-Informationsveranstaltung von 13:00 bis 17:00 Uhr statt.

 

Aktion Mensch: Umfangreiche Erhöhung der Zuschüsse

08.01.2024

Die Aktion Mensch ermöglicht seit dem 02. Januar 2024 eine umfangreiche Erhöhung ihrer Zuschüsse als Reaktion auf die steigenden Kosten und Gehälter. Im konkreten bedeutet dies u.a.:

  • Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote um 10.000 €
  • Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderprogrammen um 50.000 – 100.000 €
  • Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen

Genaueres kann auf der Seite der Aktion Mensch nachgelesen werden.

 

Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte: Projektförderung

08.01.2024

Die Sebastian Cobler Stiftung fördert Projekte, die in folgenden erreichen engagieren:

  • im Sinne des demokratischen Staatswesens
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau, Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte
  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen
  • Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Antragstellungen sind zwei Mal jährlich zum 30. April sowie 30. September möglich.

 

Pill Mayer Stiftung: Förderpreis für interkulturellen Dialog

08.01.2024

Mit dem Förderpreis für interkulturellen Dialog würdigt die Pill Mayer Stiftung herausragende und nachhaltige Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Bewerbungen können bis zum 30. April 2024 einreicht werden.

 

Spendenaktion: Förderpenny

08.01.2024

Im Rahmen der Spendenaktion „Förderpenny“ der Discountermarke Penny werden gemeinnützige Organisationen und Vereine aus ganz Deutschland unterstützt, die sich in der Kinder- und Jugendförderung vor Ort engagieren. Bewerbungsschluss ist am 21. Januar 2024.

 

Kurz notiert

 

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