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Aktuelles 2024

 

 


 

 

Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 


 

 

Fundraising – Erfahrungsaustausch online: Die Forderung nach „Innovation“ in Fördermittelanträgen – (K)ein Grund zur Sorge

 

Mo, den 25.11.2024 von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr – kostenlos

 

In Fördermittelausschreibungen wird oftmals nach dem „innovative Ansatz der Projektidee“ gefragt. – Ein Begriff, der viele gemeinnützige Organisationen abschreckt und zahlreiche Anträge werden erst gar nicht gestellt, da die Befürchtung im Raum steht, dass das eigene Projektkonzept dem innovativen Anspruch nicht gerecht werden kann.

 

In diesem Erfahrungsaustausch möchte euch Christina Merz die Angst vor diesem abstrakten Begriff nehmen und klären, was im Konkreten mit „Innovation“ gemeint sein kann bzw. wo es sich lohnt, im eigenen Projektkonzept noch einmal genauer hinzuschauen. Nach einem kurzen Input hat ihr die Möglichkeit Fragen zu stellen und von euren Erfahrungen zu berichten.

 

Bei Interesse schreibt ihr mir bitte eine kurze E-Mail an vorhof@foerdermittelbuero.de. Im Anschluss erhaltet ihr den Zoom-Link. Sehr gern könnt ihr bereits bestehende Fragen in der E-Mail nennen. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet und es wird auch kein Protokoll geführt.

 

Christina Merz ist seit 13 Jahren Förderprojekt-Entwicklerin und Projekt-Gutachterin für KMUs, Startups und gemeinnützige Organisationen. Dabei liegt ihr Schwerpunkt u.a. in der Innovationsberatung, Projektentwicklung sowie Fördermittelgewinnung.

 

 


 

Stand 06.11.2024

 

EU-weite Förderung

 

Oxfam – „Connecting Spheres“ Call for Proposals

 

Das EU-unterstützte Förderprogramm „Connecting Spheres“ von Oxfam richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen und fördert Projekte, die sich für soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung einsetzen. Gefördert werden vor allem innovative Initiativen, die die Auswirkungen des Klimawandels mindern und marginalisierte Gemeinschaften unterstützen. Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2024. Weitere Informationen unter Connecting Spheres Call for Proposals.

 

CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) – Operating Grants: Werte der Union

 

Das CERV-Programm der EU fördert mit Operating Grants Organisationen, die sich für demokratische Teilhabe, Gleichstellung und Rechte einsetzen. Die Unterstützung zielt darauf ab, zentrale Werte der EU wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen, die langfristige Programme mit einer starken EU-weiten Dimension aufbauen möchten. Die Bewerbungsfrist für den aktuellen Aufruf endet am 28. Februar 2024. Mehr Informationen unter CERV Operating Grants.

 

 

Bundesweite Förderung

 

Stiftung Bildung – Förderfonds „Kunst und Kultur“

 

Der Förderfonds „Kunst und Kultur“ der Stiftung Bildung unterstützt bundesweit Projekte zur kulturellen Bildung an Schulen und Kitas. Gefördert werden kreative und partizipative Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Kunst ermöglichen, etwa in Musik, Theater und Bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stiftung Bildung.

 

Stiftung Bildung – Förderfonds „Medienkompetenz“

 

Dieser Fonds fördert bundesweit Projekte, die Kindern und Jugendlichen Kompetenzen in der digitalen Mediennutzung vermitteln. Angesprochen werden Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die innovative Medienprojekte zur Stärkung digitaler Kompetenzen umsetzen möchten. Förderungen reichen von 500 bis 5.000 Euro. Die Antragsfrist ist fortlaufend. Weitere Infos auf der Webseite der Stiftung Bildung.

 

Körber-Stiftung – „Zugabe-Preis“

 

Die Körber-Stiftung vergibt mit dem „Zugabe-Preis“ Förderungen für Gründer*innen ab 60 Jahren, die soziale Herausforderungen adressieren und gesellschaftliche Veränderungen vorantreiben. Es werden Projekte gefördert, die einen sozialen Mehrwert schaffen, z. B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Inklusion. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Weitere Informationen unter Körber-Stiftung Zugabe-Preis.

 

Bundesfachstelle Barrierefreiheit – „Bundesteilhabepreis 2025“

 

Der Bundesteilhabepreis 2025 der Bundesfachstelle Barrierefreiheit fördert Projekte, die Barrierefreiheit und Inklusion stärken. Die diesjährige Ausschreibung steht unter dem Motto „Sozialraum Inklusiv“ und ist auf innovative Ansätze der gesellschaftlichen Teilhabe fokussiert. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2025. Weitere Infos zum Preis und den Teilnahmebedingungen unter Bundesteilhabepreis 2025.

 

Deutscher Integrationspreis – „Die Gelbe Hand“

 

Der Wettbewerb „Die Gelbe Hand“ zeichnet Projekte und Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung aus, die ein solidarisches Miteinander fördern. Teilnehmen können bundesweit Schulen, Vereine und Gruppen, die innovative Ansätze zur Förderung von Toleranz und Inklusion vorweisen. Einsendeschluss: 31. Dezember 2024. Mehr Informationen gibt es unter Wettbewerb Die Gelbe Hand.

 

Demokratisch Handeln – Wettbewerb für Demokratieprojekte 2024

 

Der Wettbewerb „Demokratisch Handeln“ prämiert bundesweit Projekte, die Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Bewerben können sich Schulen und Bildungseinrichtungen, die jungen Menschen demokratische Werte vermitteln. Die Einreichungsfrist für Projekte endet am 15. Februar 2024. Weitere Informationen finden Sie unter Demokratisch Handeln Wettbewerb.

 

Lammsbräu Nachhaltigkeitspreis – „Mitgestalter-Preis“

 

Die Neumarkter Lammsbräu prämiert mit dem Nachhaltigkeitspreis „Mitgestalter-Preis“ Projekte, die aktiv zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit beitragen. Gesucht werden innovative Ideen, die durch Vorbildcharakter und Wirksamkeit überzeugen und auf gesellschaftliche Herausforderungen Antworten bieten. Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2024 möglich. Mehr Details gibt es unter Lammsbräu Nachhaltigkeitspreis.

 

Deutschland summt! – Pflanzwettbewerb für die Artenvielfalt

 

Der Pflanzwettbewerb von „Deutschland summt!“ fördert bundesweit Projekte, die zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Schulen, Kitas und Initiativen sind eingeladen, insektenfreundliche Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Neben Sachpreisen werden die besten Projekte öffentlich präsentiert. Der Bewerbungsschluss ist der 1. Juni 2024. Weitere Informationen finden sich unter Deutschland summt!.

 

Deutsche Demenz Stiftung – Projektförderung 2024

 

Die Deutsche Demenz Stiftung fördert Projekte, die die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen verbessern. Im Fokus stehen Ansätze zur Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung, die lokal oder regional umgesetzt werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie unter Deutsche Demenz Stiftung Projektförderung.

 

Landesweite Förderung

 

Brandenburg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur – „Kulturentwicklung in der Lausitz“

 

Das Förderprogramm „Kulturentwicklung in der Lausitz“ in Brandenburg unterstützt Kulturprojekte, die zur regionalen Identität und Strukturwandel beitragen. Gefördert werden Vorhaben zur kulturellen Teilhabe, Erhaltung von Kulturerbe und neuen Kulturangeboten in der Lausitz. Die Förderung erfolgt über den „Projektfonds Kulturplan Lausitz“ und ist für Projekte ab 2025 geplant. Weitere Infos unter Kulturentwicklung in der Lausitz.

 

Brandenburg: Förderung von Weihnachtsaktionen für Geflüchtete

 

Das Land Brandenburg fördert weihnachtliche Veranstaltungen für und mit geflüchteten Menschen. Ziel der Förderung ist es, soziale Teilhabe und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Fördermittel können für Veranstaltungen beantragt werden, die zwischen November und Januar stattfinden. Die Antragsfrist endet am 15. November 2024. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Service Brandenburg.

 

Baden-Württemberg: Integrationsministerium – „Integrationspreis des Landes“

 

Der Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg honoriert innovative Projekte und Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration von Migrant*innen fördern. Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Gruppen, die herausragende Integrationsprojekte umsetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2024. Weitere Details gibt es auf der Webseite des Integrationsministeriums.

 

Sachsen-Anhalt: „Landesprogramm Demokratie“ – „Wir sind das Land“

 

Das Landesprogramm Sachsen-Anhalt „Wir sind das Land“ fördert Projekte, die Demokratie und Vielfalt stärken. Es werden Projekte unterstützt, die Toleranz fördern und sich gegen Extremismus engagieren. Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen, die im Bereich Demokratiebildung tätig sind. Anträge sind fortlaufend möglich. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesprogramms Demokratie.

Sachsen-Anhalt: „Revierpionier“ – Förderung im Strukturwandel

 

Das Förderprogramm „Revierpionier“ in Sachsen-Anhalt richtet sich an Initiativen und Akteure, die den Strukturwandel in der Region aktiv gestalten möchten. Gefördert werden innovative Projekte, die neue Perspektiven und wirtschaftliche Impulse schaffen. Anträge können laufend eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesprogramms Strukturwandel.

 

Niedersachsen: NBank – „Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen“

 

Das Förderprogramm der NBank unterstützt Projekte, die die berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in Niedersachsen fördern. Ziel ist es, berufliche Chancen zu schaffen und soziale Integration zu unterstützen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Mehr Details zur Antragsstellung unter NBank Wiedereingliederungsprogramm.

 


 

 

Stand: 10.10.2024

 

EU-weite Förderung

 

CERV Operating Grants – „Werte der Union“

 

Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte, die die Werte der Europäischen Union fördern und verteidigen. Gemeinnützige Organisationen, die auf dem Gebiet der Menschenrechte, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit arbeiten, können Betriebsmittel für langfristige Vorhaben beantragen.
Die Antragsfrist für diese Förderung endet am 21. November 2024. Mehr Infos hier.

 

CERV Operating Grants – „Werte der Union“

 

Ein weiteres Programm im Rahmen des EU-Förderprogramms CERV, das sich auf die Förderung von Demokratie, Bürgerbeteiligung und Grundrechten konzentriert. Diese Mittel sind für langfristige Betriebskosten gedacht.
Bewerbungsschluss ist der 21. November 2024. Mehr dazu hier.

 

Bundesweite Förderung

 

Aktion Mensch – „Inklusion einfach machen“

 

Dieses Programm unterstützt Projekte, die Inklusion in den Bereichen Bildung, Arbeit und Freizeit fördern. Ziel ist es, Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und gesellschaftliche Barrieren abzubauen.
Die Fördersumme variiert je nach Projekt. Anträge können laufend eingereicht werden. Weitere Informationen hier.

 

Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung

 

Die Deutsche Fernsehlotterie fördert gemeinnützige Projekte, die das solidarische Miteinander in der Gesellschaft stärken, insbesondere für benachteiligte Menschen. Projekte aus den Bereichen Bildung, Gesundheit und Inklusion können eingereicht werden.
Anträge können vom 01. November bis 19. Dezember eingereicht werden. Mehr dazu hier.

 

Deutsche Postcode Lotterie – Interessensbekundung


Gemeinnützige Organisationen können Förderungen für Projekte beantragen, die sich auf soziale Gerechtigkeit, Umweltschutz oder gemeinnützige Zwecke konzentrieren.
Interessensbekundungen können bis zum 17. Januar 2025 eingereicht werden. Mehr Infos hier.

 

Bundesteilhabepreis 2025

 

Der Bundesteilhabepreis zeichnet innovative Projekte aus, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderung beitragen. Gesucht werden vorbildliche Beispiele, die den Sozialraum für alle zugänglich und inklusiv machen.
Einreichungen für den Preis sind bis zum 31. März 2025 möglich. Details zur Teilnahme hier.

 

BELL – Elternchance II – ESF-Programm

 

Gefördert werden Projekte, die Eltern in Deutschland gezielt bei der frühkindlichen Erziehung unterstützen. Besondere Förderung erhalten Vorhaben, die auch Eltern mit Migrationshintergrund erreichen.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2024. Mehr dazu hier.

 

FEB – Förderprogramm für Entwicklung und Bildung

 

Dieses Programm unterstützt Bildungsprojekte, die sich auf internationale Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung fokussieren. Dabei werden vor allem Projekte im Globalen Süden gefördert.
Anträge können stets zum 30. November und 30. Juni gestellt werden. Mehr dazu hier.

 

Demenz-Stiftung – Fördermittel für Demenzprojekte

 

Die Stiftung fördert innovative Projekte, die Menschen mit Demenz und deren Angehörige unterstützen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Forschung, Pflege und gesellschaftliche Teilhabe.
Anträge können is zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Mehr Infos hier.

 

Wohltätigkeit Einigkeit – Förderpreis

 

Dieser Preis richtet sich an Projekte, die sich sozial und zivilgesellschaftlich engagieren, insbesondere in den Bereichen Bildung und Integration.
Bewerbungen können bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Mehr dazu hier.

 

Tribute to Bambi Stiftung – Projektförderung

 

Die Stiftung unterstützt jährlich Projekte, die sich für bedürftige Kinder in Deutschland engagieren. Dabei werden insbesondere Initiativen gefördert, die Kindern in Not helfen und ihnen Zukunftsperspektiven bieten.
Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Weitere Infos unter Tribute to Bambi Stiftung.

 

Kreuzberger Kinderstiftung – „Engagement in Deutschland“

 

Diese Stiftung fördert Projekte, die soziales und zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen in Deutschland stärken. Es werden sowohl lokale als auch überregionale Projekte unterstützt.
Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 Euro. Anträge können regelmäßig gestellt werden. Die nächste Frist endet zum 05. November 2024. Weitere Infos unter Kreuzberger Kinderstiftung.

 

Landesweite Förderung

 

Brandenburg: „Haftvermeidung durch soziale Integration“

 

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen, die auf die Vermeidung von Haft durch soziale Integration zielen. Gefördert werden Projekte, die sich um die Reintegration von Straftätern und gefährdeten Personen kümmern.
Die Förderhöhe richtet sich nach den Projektkosten. Mehr Infos hier.

 

Sachsen-Anhalt: Landesprogramm „Wir sind das Land“

 

Dieses Programm unterstützt Projekte, die Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt fördern. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Bekämpfung von Extremismus.
Die Fördersumme variiert je nach Projekt. Weitere Details hier.

 

Regionale Förderung

 

VR RheinAhrEifel – „Zukunftspreis Heimat“

 

Die VR RheinAhrEifel eG unterstützt Projekte, die das gesellschaftliche Zusammenleben in der Region fördern. Der Fokus liegt auf Nachhaltigkeit, sozialem Engagement und regionaler Entwicklung.
Es werden bis zu 5.000 Euro pro Projekt vergeben. Mehr dazu hier.

 

Wiesbaden: Städtischer Anerkennungsfonds

 

Dieser Fonds fördert zivilgesellschaftliches Engagement in Wiesbaden. Unterstützt werden Projekte, die das soziale Miteinander und den Zusammenhalt in der Stadt stärken.
Anträge können laufend eingereicht werden. Mehr Infos hier.

 


 

 Stand 26.09.2024

 

Bundesweite Förderungen

 

Bundeszentrale für politische Bildung: Modellförderung „Akquisos“


Die bpb fördert Projekte zur Gewinnung von Freiwilligen in der politischen Bildung. Modellprojekte, die neue Ansätze zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements entwickeln, können bis zu 100.000 Euro Förderung erhalten. Der Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2024.
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Deutsche Postcode Lotterie: Projektförderung


Die Deutsche Postcode Lotterie unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Tierschutz. Förderungen von bis zu 250.000 Euro können beantragt werden. Es gibt keine festen Deadlines, Anträge können laufend eingereicht werden.
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Deutsche Bank Stiftung: Projektförderung


Die Deutsche Bank Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, soziale Integration und kulturelles Erbe. Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.
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Engagement Global: Aktionsgruppenprogramm (AGP)


Das AGP unterstützt kleinere Gruppen, die entwicklungspolitische Projekte durchführen. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro, es gibt keine festen Deadlines, Anträge können laufend eingereicht werden.
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Fonds „Auf Augenhöhe“: Förderung von Projekten für Flüchtlinge


Der Fonds „Auf Augenhöhe“ unterstützt Projekte, die die Integration von Flüchtlingen in Deutschland fördern. Besonders willkommen sind Projekte, die von Betroffenen selbst initiiert werden. Anträge können laufend eingereicht werden, die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
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Röchling Stiftung: Förderprogramm für ökologische und soziale Projekte


Die Röchling Stiftung unterstützt innovative Projekte im Bereich Ökologie und Soziales. Die Projekte sollen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und Lösungsansätze für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen bieten. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Landesweite Förderungen

 

Amadeu Antonio Stiftung: Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland


Der Förderfonds „Gegenwind“ unterstützt Projekte, die sich in Ostdeutschland gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit engagieren. Gefördert werden lokale Initiativen und Vereine, die sich für demokratische Werte einsetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Brandenburg: Förderung produktiver, nachhaltiger Landwirtschaft


Das EIP-Agri-Programm fördert innovative landwirtschaftliche Projekte in Brandenburg, die Nachhaltigkeit und Produktivität vereinen. Bewerbungen sind bis zum 6. September 2024 möglich. Die Fördersumme hängt vom eingereichten Projekt ab.
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Schleswig-Holstein: Vielfalt im Betrieb – Fachkräftesicherung


Das Programm „Vielfalt im Betrieb“ unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein dabei, durch Diversität ihre Fachkräftebasis zu sichern. Die Förderung kann bis zu 75 % der Projektkosten betragen, und es gibt keine festen Deadlines.
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Nordrhein-Westfalen: Bekämpfung von Wohnungslosigkeit


Nordrhein-Westfalen fördert Projekte, die sich der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit widmen. Mit bis zu 200.000 Euro werden Initiativen unterstützt, die Menschen ohne festen Wohnsitz eine Unterkunft bieten. Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2024.
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Hessen: Kulturkoffer-Förderung


Das Programm „Kulturkoffer“ des Landes Hessen unterstützt kulturelle Projekte, die benachteiligte Gruppen fördern. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 Euro, und Anträge können bis zum 15. Oktober 2024 gestellt werden.
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Berlin: Berliner Funkeln – Förderung von Familienprojekten


Dieses Förderprogramm unterstützt gemeinnützige Organisationen in Berlin, die Projekte für Familien anbieten. Die Fördersumme beträgt bis zu 20.000 Euro pro Projekt, Anträge können bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
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Hessen: Förderpreis „Nähe dran“ der Sportjugend Hessen


Die Sportjugend Hessen vergibt jährlich den Förderpreis „Nähe dran“ für innovative Projekte im Sportbereich, die Jugendliche unterstützen. Es werden bis zu 5.000 Euro pro Projekt vergeben, die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2024.
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Rheinland-Pfalz: Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“


Das Bundesland Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Dörfer, die sich durch besonderes Engagement für die Gemeinschaft und nachhaltige Projekte auszeichnen. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2025 möglich.
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Bayern: Förderpreis der Lichterkette e.V.


Der Förderpreis der Lichterkette e.V. unterstützt in Bayern Projekte, die sich für Integration und Zusammenhalt in der Gesellschaft einsetzen. Die Fördersumme beträgt 10.000 Euro, Bewerbungen können bis zum 30. Oktober 2024 eingereicht werden.
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Berlin: Ernst Engelbrecht Greve Preis – Förderung für die Landjugend


Der Ernst Engelbrecht Greve Preis unterstützt Projekte der Landjugend in Berlin, die nachhaltige und innovative Ansätze im ländlichen Raum fördern. Die Fördersumme beträgt 3.000 Euro, Bewerbungen sind laufend möglich.
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Stand 19.08.2024

 

 

EU-weit: CERV-Programm – Förderung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit

Im Rahmen des EU-Programms CERV (Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte) wird zur Einreichung von Projekten zur Förderung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit aufgerufen. Die Förderung richtet sich an Organisationen und öffentliche Institutionen in EU-Mitgliedstaaten. Die Antragsfrist endet am 19. September 2024. Weitere Informationen.

 

Bundesweit: Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Entwicklung einer Bundeszentralen Infrastruktur

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ startet ab 2025 einen neuen Programmbereich zur Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur. Ziel ist es, die Demokratiebildung zu stärken und zivilgesellschaftliche Strukturen nachhaltig zu fördern. Förderfähig sind Projekte, die zentrale Unterstützungs- und Vernetzungsangebote für Engagierte in der Demokratiearbeit entwickeln. Mehr Infos.

 

Bundesweit: Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz 2024“ – Bundeszentrale für politische Bildung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ruft zur Teilnahme am Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz 2024“ auf. Der Wettbewerb fördert innovative zivilgesellschaftliche Projekte, die Demokratie und Toleranz in Deutschland stärken. Ausgezeichnete Projekte erhalten Geldpreise von bis zu 5.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024. Weitere Informationen.

 

Bundesweit: Engagementpreis 80plus 2024 – Stiftung Pro Alter

Die Stiftung Pro Alter vergibt den Engagementpreis 80plus 2024 für herausragendes ehrenamtliches Engagement von Menschen ab 80 Jahren. Der Preis würdigt die gesellschaftliche Teilhabe und das Engagement älterer Menschen. Bewerbungen können bis zum 15. November 2024 eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: BBSR – Stärkung der Absorptionsfähigkeit von Fördermitteln

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft zur Einreichung von Projekten zur Stärkung der Absorptionsfähigkeit von Fördermitteln auf. Ziel ist es, die Effizienz und Wirksamkeit von Förderprogrammen durch bessere Planung, Verwaltung und Umsetzung zu erhöhen. Die Antragsfrist endet am 15. November 2024. Weitere Informationen.

 

Bundesweit: Nationaler Preis „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ – UNESCO

Die Deutsche UNESCO-Kommission verleiht den Nationalen Preis „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ an herausragende Initiativen, die sich für eine nachhaltige Zukunft einsetzen. Bewerbungen können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: Förderfonds „Vielfalt“ – Stiftung Bildung

Die Stiftung Bildung fördert mit dem Fonds „Vielfalt“ Projekte, die sich für Diversität und Chancengleichheit in Bildungseinrichtungen einsetzen. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: Förderfonds „Chancengerechtigkeit“ – Stiftung Bildung

Die Stiftung Bildung unterstützt mit dem Förderfonds „Chancengerechtigkeit“ Projekte, die sich für gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen einsetzen. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: „Jugend erinnert“ – Internationales Förderprogramm

Die Stiftung EVZ fördert mit dem Programm „Jugend erinnert“ Projekte, die die Erinnerungskultur stärken. Anträge können bis zum 1. Dezember 2024 eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: Transferinitiative – Förderung für Ganztagsangebote

Die Transferinitiative fördert Projekte, die Ganztagsangebote an Schulen weiterentwickeln. Anträge können laufend gestellt werden. Weitere Informationen.

 

Bundesweit: Deutsches Kinderhilfswerk – Projektförderung

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt Projekte, die sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: DAK-Wettbewerb „Gesichter für ein gesundes Miteinander“

Die DAK-Gesundheit sucht im Rahmen des Wettbewerbs „Gesichter für ein gesundes Miteinander“ kreative Projekte, die das Thema Gesundheit und Prävention in den Fokus rücken. Einsendeschluss ist der 15. September 2024. Mehr erfahren.

 

Bundesweit: UNESCO – Nationaler Preis „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“

Die Deutsche UNESCO-Kommission verleiht den Nationalen Preis „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ an herausragende Initiativen, die sich für eine nachhaltige Zukunft einsetzen. Bewerbungen können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Ostdeutschland: Gemeinschaftsfonds „Zukunftswege Ost“

Der Gemeinschaftsfonds „Zukunftswege Ost“ unterstützt Projekte in Ostdeutschland, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro. Anträge können laufend gestellt werden. Weitere Informationen.

 

Brandenburg: Städtebauförderung 2025 – Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg ruft zur Einreichung von Anträgen für die Städtebauförderung 2025 auf. Die Antragsfrist endet am 30. September 2024. Weitere Informationen.

 

Brandenburg: Integrationspreis 2024 – Landesintegrationsbeauftragte

Die Landesintegrationsbeauftragte von Brandenburg vergibt den Integrationspreis 2024 an Projekte, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Bewerbungen können bis zum 31. August 2024 eingereicht werden. Mehr erfahren.

 

Sachsen-Anhalt: Demografiepreis 2024

Der Demografiepreis Sachsen-Anhalt 2024 prämiert innovative Projekte, die den demografischen Wandel positiv gestalten. Die Preisträger erhalten Geldpreise bis zu 2.000 Euro. Einsendeschluss ist der 30. September 2024. Mehr Informationen.

 

Baden-Württemberg: ESF Plus – Unterstützung Zugewanderter in ausbeuterischer Beschäftigung

Das ESF Plus-Programm in Baden-Württemberg unterstützt Projekte, die Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung fördern. Gefördert werden Beratungsstellen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen.

 

Sachsen-Anhalt: „Pro Engagement“ – Förderung von Inklusionsprojekten

Das Förderprogramm „Pro Engagement“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte, die sich für die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die Barrieren abbauen und inklusives Engagement fördern. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Weitere Informationen.

 

Brandenburg: „PIA 2.0“ – Perspektive Inklusiver Arbeitsmarkt

Das Landesförderprogramm „PIA 2.0“ in Brandenburg unterstützt die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden Projekte, die inklusive Arbeitsmarktstrukturen schaffen und Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Weitere Informationen.

 

Schleswig-Holstein: „C4 Perspektive Arbeitsmarkt“ – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert mit dem Programm „C4 Perspektive Arbeitsmarkt“ Projekte zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Ziel ist es, Netzwerke aufzubauen, die Geflüchtete durch Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung und Vermittlung unterstützen. Weitere Informationen.

 


 

 Stand 05.07.2024

Deutschland: Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zeichnet Dörfer aus, die zukunftsorientierte Konzepte zur Entwicklung ihres Dorfes umsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Stärkung der Dorfgemeinschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität im Dorf entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind Dörfer und Dorfgemeinschaften, die Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 30. April 2025. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Engagement für die ländliche Entwicklung zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt innovative und experimentelle Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur. Ziel ist es, neue künstlerische Formate und Kooperationen zu entwickeln, die das kulturelle Leben in Deutschland bereichern. Förderfähig sind Projekte, die den kulturellen Austausch, die kulturelle Bildung oder die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen fördern. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Initiativen und Künstlergruppen. Die Förderhöhe variiert je nach Projekt und dessen Umfang. Einreichungsfristen und detaillierte Förderbedingungen sind auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes zu finden. Eine Jury entscheidet über die Anträge und berücksichtigt dabei insbesondere Projekte mit hoher Innovationskraft und nachhaltiger Wirkung. Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie hier.

 

Deutschland: Platz schaffen mit Herz – Voting Wettbewerb

Die Aktion „Platz schaffen mit Herz“ unterstützt Projekte durch ein öffentliches Voting-System. Gemeinnützige Organisationen können ihre Projekte auf der Plattform vorstellen und durch Stimmen der Öffentlichkeit eine finanzielle Förderung erhalten. Die zehn Projekte mit den meisten Stimmen erhalten eine Förderung von bis zu 3.000 Euro. Die Teilnahme ist einfach: Organisationen müssen sich registrieren und ihre Projektidee einreichen. Die Voting-Phase läuft mehrere Wochen, und die Öffentlichkeit kann täglich für ihre favorisierten Projekte abstimmen. Zusätzlich gibt es Sonderpreise für besonders innovative oder kreative Projekte. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie hier.

 

Deutschland: Hans Sauer Stiftung – Citizen Science for Action!

Das Förderprogramm „Citizen Science for Action!“ der Hans Sauer Stiftung unterstützt zivilgesellschaftliche Forschungsprojekte in sozial-ökologischen Konfliktfeldern. Gefördert werden Projekte, die von zivilgesellschaftlichen Akteuren konzipiert, initiiert und umgesetzt werden und sich mit drängenden gesellschaftlichen Anliegen befassen. Ziel ist es, durch partizipative Forschungsprozesse Entscheidungsträger zu Maßnahmen zu bewegen. Projekte sollen Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formulieren und in kooperativen Prozessen bearbeiten. Die Förderhöhe variiert je nach Projekt, und Anträge können bis zum 24. September 2024 gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsdetails finden Sie hier.

 

Deutschland: Aktion Mensch – Inklusion einfach machen

Die Aktion Mensch fördert Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen verbessern. Unterstützt werden innovative Ansätze, die Barrieren abbauen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und Mobilität. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die inklusive Projekte planen und umsetzen möchten. Die Fördersummen und Antragsfristen variieren je nach Programmlinie. Beispiele für förderfähige Projekte sind inklusive Bildungsangebote, barrierefreie Umbauten oder Freizeitaktivitäten für Menschen mit und ohne Behinderung. Weitere Details und Antragsformulare finden Sie hier.

 

Deutschland: Mit Mut in die Zukunft – Projektanträge

Das Förderprogramm „Mit Mut in die Zukunft“ unterstützt Projekte, die gesellschaftliche Innovationen vorantreiben und soziale Probleme nachhaltig lösen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildung, Integration, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die innovative Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Die Förderung umfasst sowohl finanzielle Mittel als auch fachliche Unterstützung bei der Projektumsetzung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Besonders berücksichtigt werden Projekte mit hohem Innovationsgrad und nachhaltiger Wirkung. Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie hier.

 

Deutschland: Dieter Baacke Preis 2024 – Sonderpreis

Der Dieter Baacke Preis zeichnet herausragende medienpädagogische Projekte aus, die kreative und innovative Ansätze verfolgen. Der Sonderpreis 2024 widmet sich dem Thema „Inklusion durch Medien“. Gefördert werden Projekte, die Medien als Werkzeug zur Förderung der Inklusion nutzen und dabei kreative und partizipative Methoden anwenden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Institutionen, die medienpädagogische Projekte durchführen. Die Einreichungsfrist endet am 15. September 2024. Die Preisträger werden von einer Fachjury ausgewählt und erhalten neben einer finanziellen Förderung auch eine öffentliche Anerkennung ihrer Arbeit. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Deutschland: Mixed Up Wettbewerb – BKJ

Der Mixed Up Wettbewerb der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) fördert Kooperationen zwischen Kultur und Schule. Ziel ist es, durch kreative Bildungsprojekte die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Der Wettbewerb richtet sich an Schulen und Kultureinrichtungen, die gemeinsam innovative Projekte umsetzen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2024 möglich. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die neue Wege der kulturellen Bildung beschreiten und nachhaltig wirken. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie hier.

 

Deutschland: Deutschland summt! Wettbewerb

Der Wettbewerb „Deutschland summt!“ sucht Projekte, die sich für den Schutz von Wild- und Honigbienen einsetzen. Teilnehmen können Schulen, Kindergärten, Vereine und andere Bildungseinrichtungen, die innovative und nachhaltige Projekte zum Bienenschutz durchführen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 15. Oktober 2024. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die eine breite Beteiligung ermöglichen und langfristig wirken. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung von Bienen zu schärfen und praktische Maßnahmen zum Schutz der Bienen zu fördern. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Deutschland: MB21 – Medienwettbewerb

Der Medienwettbewerb MB21 richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, die innovative Medienprojekte entwickeln. Gefördert werden kreative Arbeiten in den Bereichen Film, Audio, Multimedia, Games und interaktive Medien. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Einreichungen sind bis zum 15. August 2024 möglich. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu fördern und ihnen eine Plattform für ihre kreativen Ideen zu bieten. Die Jury legt besonderen Wert auf Originalität, technische Qualität und gesellschaftliche Relevanz der eingereichten Arbeiten. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Deutschland: Kulturfördervereine – Preisausschreiben für Klimaschutz

Das Preisausschreiben für Klimaschutz des Dachverbandes der Kulturfördervereine (DAKU) unterstützt Kulturfördervereine, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Bewerben können sich Projekte, die innovative und nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Einreichungen sind bis zum 30. September 2024 möglich. Ziel des Preisausschreibens ist es, das Engagement von Kulturfördervereinen im Bereich Klimaschutz zu stärken und ihnen eine Plattform zur Präsentation ihrer Ideen zu bieten. Die Jury legt besonderen Wert auf die Originalität, Nachhaltigkeit und den gesellschaftlichen Nutzen der Projekte. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Deutschland: BPB – Aktiv Wettbewerb 2024

Der Aktiv Wettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) fördert Projekte, die politische Bildung und Engagement stärken. Teilnehmen können Schulen, Vereine und Initiativen, die innovative Bildungsprojekte umsetzen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 30. November 2024. Ziel des Wettbewerbs ist es, das politische Bewusstsein und die gesellschaftliche Beteiligung zu fördern. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die aktuelle politische Themen aufgreifen und partizipative Methoden anwenden. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Deutschland: DSEE – Initiativförderung

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt innovative Projekte zur Förderung des Ehrenamts und Engagements. Gefördert werden Projekte, die neue Ansätze zur Stärkung des freiwilligen Engagements entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die innovative und nachhaltige Projekte planen. Die Fördersummen und Fristen variieren je nach Projekt. Die Anträge werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Zukunftswege Ost – Gemeinschaftsfonds

Der Gemeinschaftsfonds „Zukunftswege Ost“ fördert Projekte zur Entwicklung und Stärkung ländlicher Regionen in Ostdeutschland. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die innovative und nachhaltige Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung planen. Die Förderung umfasst sowohl finanzielle Mittel als auch fachliche Unterstützung bei der Projektumsetzung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Fonds ist es, die Lebensqualität in ländlichen Regionen zu verbessern und nachhaltige Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Stiftung Mitarbeit – Starthilfeförderung

Die Stiftung Mitarbeit unterstützt Initiativen und Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Demokratie fördern. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Stärkung der Zivilgesellschaft entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte in den Bereichen Partizipation, bürgerschaftliches Engagement und Demokratiebildung planen. Die Fördersummen und Fristen variieren je nach Projekt. Die Anträge werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: BMAS – WDA Förderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Projekte zur Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration im Rahmen des WDA-Programms. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur beruflichen Weiterbildung und Integration von Arbeitsuchenden entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Bildungsträger, die Projekte zur Stärkung der beruflichen Qualifikation und Integration planen. Die Fördersummen und Fristen variieren je nach Projekt. Die Anträge werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Programms ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsuchenden zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Netzwerk Recherche – Grow Stipendien

Das Netzwerk Recherche vergibt Grow Stipendien zur Förderung gemeinnützigen Journalismus. Gefördert werden Projekte, die investigative und tiefgehende Recherchen zu gesellschaftlich relevanten Themen durchführen. Antragsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten sowie gemeinnützige Organisationen, die innovative journalistische Projekte planen. Die Stipendien umfassen sowohl finanzielle Mittel als auch fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Recherchen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Programms ist es, die Qualität und Relevanz des Journalismus zu stärken und wichtige gesellschaftliche Themen in den Fokus zu rücken. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Jugendmarke – Förderungen

Die Jugendmarke fördert Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und deren Entwicklung unterstützen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Freizeit und soziale Teilhabe. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen planen. Die Fördersummen und Fristen variieren je nach Projekt. Die Anträge werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Programms ist es, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Soziale Menschenrechtsstiftung – Menschenrechtspreis 2024

Die Soziale Menschenrechtsstiftung vergibt 2024 einen Preis für Projekte, die sich für soziale Menschenrechte einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Stärkung der Menschenrechte entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen, die Projekte zur Förderung der Menschenrechte planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 30. November 2024. Ziel des Preises ist es, das Engagement für soziale Menschenrechte zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: HanseMerkur Preis für Kinderschutz

Der HanseMerkur Preis für Kinderschutz zeichnet Projekte aus, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Förderung des Kinderschutzes entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zum Schutz von Kindern planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Preises ist es, das Bewusstsein für den Kinderschutz zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Ernst Engelbrecht Greve Preis

Der Ernst Engelbrecht Greve Preis fördertProjekte der Landjugend, die sich für die Entwicklung ländlicher Räume einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Stärkung der ländlichen Entwicklung entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen, die Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Preises ist es, das Engagement für die ländliche Entwicklung zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: DAK – Wettbewerb Gesichter für ein gesundes Miteinander

Die DAK-Gesundheit fördert Projekte, die gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Gemeinschaft umsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Verbesserung der Gesundheit in der Gemeinschaft planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 31. Dezember 2024. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für Gesundheit zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Deutschland: Nationaler Preis – BNE Portal

Der Nationale Preis des BNE Portals zeichnet Projekte aus, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fördern. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Förderung der BNE planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 31. Januar 2025. Ziel des Preises ist es, das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

NRW: Medienpreis NRW

Der Medienpreis NRW zeichnet herausragende journalistische Arbeiten aus, die sich mit sozialen Themen in Nordrhein-Westfalen beschäftigen. Teilnehmen können Journalistinnen und Journalisten, die in NRW arbeiten und über relevante soziale Themen berichten. Die besten Beiträge werden mit Geldpreisen und Sachleistungen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 31. Oktober 2024. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Qualität des Journalismus in NRW zu fördern und gesellschaftlich relevante Themen in den Fokus zu rücken. Die Jury legt besonderen Wert auf journalistische Qualität, Recherchetiefe und gesellschaftliche Wirkung der eingereichten Beiträge. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 

Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds – Rückenwind³

Das ESF Plus-Programm „Rückenwind³“ unterstützt Projekte zur Fachkräftesicherung in der Sozialwirtschaft. Gefördert werden Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung sowie zum Kulturwandel in gemeinnützigen Organisationen. Der aktuelle Förderaufruf fokussiert zusätzlich auf ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Förderhöhe variiert je nach Projektumfang. Einreichungen sind vom 1. Juli bis zum 30. August 2024 möglich. Die Projekte sollen nachhaltige Lösungen zur Fachkräftesicherung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft entwickeln. Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie hier.

 

Deutschland: Förderpott.Ruhr

Der Förderpott.Ruhr unterstützt Projekte im Ruhrgebiet, die soziale und kulturelle Innovationen fördern. Gefördert werden Vorhaben, die nachhaltige Lösungen für soziale und kulturelle Herausforderungen entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität im Ruhrgebiet planen. Die Fördersummen und Fristen variieren je nach Projekt. Die Anträge werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Programms ist es, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

NRW: Engagementpreis 2025

Der Engagementpreis NRW zeichnet herausragende ehrenamtliche Projekte aus, die das gesellschaftliche Miteinander in Nordrhein-Westfalen stärken. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Förderung des Ehrenamts und der gesellschaftlichen Teilhabe entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Stärkung des Ehrenamts planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Die Einreichungsfrist endet am 30. April 2025. Ziel des Preises ist es, das Engagement für das Gemeinwohl zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Baden-Württemberg: Klimaschutzstiftung – Klimaschutz selber machen

Die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg fördert Projekte, die praktische Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung nachhaltiger Lebensstile entwickeln und umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen, die Projekte zum Klimaschutz planen. Die besten Projekte werden mit Geldpreisen ausgezeichnet. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Ziel des Programms ist es, das Bewusstsein für den Klimaschutz zu stärken und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu fördern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Wiesbaden: Städtischer Anerkennungsfonds

Der Städtische Anerkennungsfonds in Wiesbaden unterstützt bürgerschaftliches Engagement und fördert Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander stärken. Gefördert werden insbesondere Initiativen, die neue Ideen und Ansätze zur Lösung lokaler Herausforderungen einbringen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, und Einzelpersonen, die Projekte zur Förderung des Gemeinwohls durchführen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Projekt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden von einer Jury geprüft. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die nachhaltige Lösungen für soziale, kulturelle oder ökologische Herausforderungen bieten. Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

 


 

Europäischer Sozialfonds (ESF): „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

27.06.2024

Das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) hat die Fachkräftesicherung in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern zum Ziel. Gefördert werden Modellvorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels in gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Dabei können Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kulturentwicklung gefördert werden, die eines der der folgenden Handlungsfelder bedienen:

  • A: Arbeitsmodelle & Arbeitsorganisation
  • B: Chancengleichheit & Inklusion
  • C: Kompetenz & Umgang mit Technologie
  • D: Personalgewinnung & Personalbindung
  • E: Führungs- & Unternehmenskultur

In diesem 5. Förderaufruf soll ferner das Thema „ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“ in den Blick genommen werden.

Interessenbekundungen können im Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis 30. August 2024 eingereicht werden.

 

Hans Sauer Stiftung: „Citizen Science for Action!“

27.06.2024

Mit dem Förderprogramm 2024 „Citizen Science for Action! Zivilgesellschaftliche Forschung in sozial-ökologischen Konfliktfeldern“ fördert die Hans Sauer Stiftung Vorhaben, die von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen konzipiert, initiiert und umgesetzt werden. Die Projekte sollen sich mit drängenden gesellschaftlichen Anliegen befassen und Entscheidungsträger*innen zu Maßnahmen bewegen. Dazu sollen eine oder mehrere Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formuliert und in partizipativen Forschungsprozessen bearbeitet werden.

Anträge können noch bis zum 24. September 2024 gestellt werden.

 

Wüstenrot Stiftung: Projektförderung

27.06.2027

Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in folgenden Bereichen:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Lehre, Bildung und Erziehung
  • Kunst
  • Denkmalpflege
  • Pflege / Erhaltung von Kulturwerten

Anträge können viermal im Jahr gestellt werden. Stichtage sind 1. Februar, 15. März, 1. August, 1. November

 

Dr. Bergmann Stiftung: Projektförderung

27.06.2024

Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

 

Kurz notiert

 


 

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Förderaufruf im Programmbereich Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

29.05.2024

Das BMFSFJ will im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen fördern, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, stärken und besser vernetzen. Hierfür sollen in diesem Programmbereich Partnerschaften für Demokratie und

eine intensive Netzwerkarbeit gefördert werden.

Dabei sollen folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Demokratische Selbstwirksamkeit ermöglichen und stärken
  • Demokratische Bündnisse erweitern
  • Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen erhöhen
  • Demokratieskeptische Menschen ansprechen
  • Kompetenzen im Umgang mit Konflikten stärken
  • Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und Solidarität schaffen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften ab einer Größe von

15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Interessenbekundungen können bis zum 19.06.2024 eingereicht werden.

 

Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI): Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)

29.05.2024

Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert mit dem Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) jährlich Vorhaben, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb.

Die Schwerpunktthemen lauten in diesem Jahr

  • Mit gutem Beispiel voran – gelungene Integrationsarbeit sichtbar machen
  • Stärkung der Zivilgesellschaft – gemeinsam mehr erreichen
  • Für Vielfalt und Toleranz – Gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
  • Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Die Projektförderung beläuft sich auf jährlich 70.000 Euro, wobei die Förderlaufzeit 3 Jahre nicht überschreiten darf. Antragsschluss ist der 30. Juni 2024.

 

Postcode-Lotterie: Projektförderung

29.05.2024

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Dabei können Anträge im Umfang von bis zu 30.000 Euro, 100.000 Euro oder 250.000 Euro gestellt werden. Mehrmals jährlich sind Einreichungen zu Interessenbekundungen möglich, die nächste Frist verstreicht zum 12. Juli 2024.

 

Deutscher Fussball-Bund: Julius Hirsch Preis

29.05.2024

Seit 2005 vergibt der Deutsche Fussball-Bund jährlich den Julius Hirsch Preis an Einzelpersonen, Initiativen und Vereine im Fußball und außerhalb der Fußballorganisationen, die sich für Folgendes einsetzen:

  • Unverletzbarkeit der Würde des Menschen und gegen Antisemitismus und Rassismus
  • Verständigung und gegen Ausgrenzung von Menschen
  • Vielfalt aller Menschen und gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

Bewerbungen können noch bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.

 

 

Bundesministerium des Innern und für Heimat: Der Förderpreis Helfende Hand

29.05.2024

Mit dem Förderpreis Die Helfende Hand würdigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) jährlich das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz.

Der Preis ist in folgenden Kategorien ausgeschrieben:

  • Innovative Konzepte
  • Nachwuchsarbeit
  • Unterstützung des Ehrenamtes
  • Sonderpreis
  • Publikumspreis

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.

 

Ostdeutsche Sparkassenstiftung. Förderung von Kulturprojekten

29.05.2024

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert jährlich in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst.

Anträge können noch bis zum 31. Juli 2024 gestellt werden.

 

 

Kurz notiert:

 

 

Nicht Fisch, nicht Fleisch.

 

Artikel von Jens Dreesen

 

Kennt ihr das Gefühl, Dinge nicht richtig greifen zu können? Wenn etwas unklar ist, weder Fisch noch Fleisch ist?

 

So geht es offenbar vielen Menschen, wenn es um Sport für Entwicklung / Sport for Development (S4D) geht.  Besonders deutlich wurde mir das letzte Woche bei einer Veranstaltung in Berlin, an der Vertreter*innen aus Bundesbehörden, NGOs und Sportverbänden teilnahmen.

 

S4D ist der bewusste Einsatz von Sport und Bewegung zur Erreichung von Entwicklungszielen, oft unter Bezugnahme auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

 

Damit bewegen wir uns zwischen zwei Sektoren, die in Deutschland fest etabliert und anerkannt sind – dem (organisierten) Sport und dem sozialen Sektor. Zwei Sektoren, die riesig sind. Allein der organisierte Sport umfasst über 80.000 Vereine. Und deren Aufgabe jeder versteht. Vereinfacht gesagt: Freizeit- und Leistungssport auf der einen Seite, soziales Engagement auf der anderen.

 

Und wir verbinden beides. Nicht nur das. Wir sagen: Es geht uns nicht in erster Linie um Sport. Sport, Bewegung und Spiel sind für uns Mittel zum Zweck. Sie sind Instrument, Hebel, Plattform oder Zugang. Aber sie sind nie Selbstzweck.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Übergänge an den Rändern fließend sind. So gibt es Vereine aus dem organisierten Sport, die mit S4D-Ansätzen arbeiten. Oder Organisationen aus dem sozialen Bereich, die Sport und Bewegung im Bildungsbereich oder in der Flüchtlingsarbeit einsetzen.

 

Das spiegelt sich bei unseren Veranstaltungen oder unter den Nutzer*innen des Newsletters wieder. Hier findet sich eine bunte Mischung aus Sportvereinen und -verbänden, S4D-Organisationen, Social Start-Ups und NGOs.

 

Bei aller Buntheit gibt es einen zentralen Punkt, der alle und alles verbindet. Alle Organisationen setzen sich für Veränderung ein. Sie erkennen gesellschaftliche Herausforderungen und wollen mit ihrer Arbeit zu deren Lösung beitragen. Sport und Bewegung sind für sie wirksame Instrumente – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Das anderen zu vermitteln, ist nicht einfach. Das geht nur gemeinsam. Indem wir uns zusammentun und gemeinsam für mehr Sichtbarkeit sorgen. Und uns ein Stück weit abgrenzen, ohne auszugrenzen. Letztlich braucht es einen langen Atem. Nur so können wir Außenstehenden erklären, dass wir beides sind: Fisch und Fleisch.

 

Jens Dreesen ist Gründer von suprsports.de und veröffentlicht alle 14 Tage einen Beitrag zum Thema Sport im sozialen Sektor.

 

 

 


 

Europäische Kommission: CERV-Förderrunde Kommunale Partnerschaften und Geschichtsbewusstsein

08.04.2023

Die Europäische Kommission hat die Aufrufe CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT (Kommunale Partnerschaften), Frist: 19. September 2024 und CERV-2024-CITIZENS-REM (Geschichtsbewusstsein), Frist: 06. Juni 2024 veröffentlicht.

Im Bereich Geschichtsbewusstsein können Anträge unter den folgenden vier Förderprioritäten eingereicht werden:

 

CERV-Förderrunde 2024: Aufruf zu „Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“ (CERV-2024-CHAR-LITI) veröffentlicht

08.04.2024

Die Europäische Kommission hat den Aufruf CERV-2024-CHAR-LITI („Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“) veröffentlicht. Ab dem 23. April 2024 können Anträge bis zum 18. September 2024 unter den folgenden fünf Förderprioritäten eingereicht werden. Die genauen Fristen sowie alle weiteren Informationen variieren zwischen den einzelnen Ausschreibungen.

CERV-2024-CHAR-LITI-CHARTER
CERV-2024-CHAR-LITI-CIVIC
CERV-2024-CHAR-LITI-LITIGATION
CERV-2024-CHAR-LITI-SPEECH
CERV-2024-CHAR-LITI-WHISTLE

 

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ): „Start2Act“

08.04.2024

Mithilfe des Förderprogramms „Start2Act“ können Träger der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Dabei können Anträge im Bereich Impulsprojekt, Expertiseprojekt und Entwicklungsprojekt gestellt werden:

Im Rahmen von Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände gefördert werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

 

Aktion Mensch: Inklusion einfach machen

08.04.2024

Mit dem Programm „Inklusion einfach machen“ fördert die Aktion Mensch Beteiligung und Barrierefreiheit. Dabei sollen im Rahmen einer Förderung

  • Möglichkeiten für inklusive Begegnungen geschaffen,
  • kommunikative und bauliche Barrieren abgebaut,
  • „Empowerment“ von Menschen mit Behinderung gefördert,
  • Lernprozesse in der eigenen Organisation angestoßen und
  • Erfahrungen in der partizipativen Arbeit gewonnen werden

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

 

Deloitte-Stiftung: Hidden Movers Award

08.04.2024

Mit dem Hidden Movers Award werden Organisationen gewürdigt, die das Bildungssystem vor Ort verbessern. Die Bildungsinitiativen und -projekte sollen sich insbesondere an den verschiedenen Lebenssituationen der jungen Menschen (13 bis 30 Jahre) orientieren und deren Lebensbedingungen, Berufs-, Zukunfts- und Integrationsperspektiven durch gezielte Bildungsangebote verbessern.

 

Kurz notiert

 

 


 

 

Artikel

 

Wie sozial ist die Förderpolitik im gemeinnützigen Bereich?

 

13.03.2024

 

 

Als freiberufliche Fördermittelberaterin für gemeinnützige Organisationen steht Friederike Vorhof im Austausch mit zahlreichen Trägern und kennt die Herausforderungen, vor denen diese im Hinblick auf die Förderpolitik stehen. In Ihrer Online-Veranstaltung zum Thema „Wie sozial ist die Sozialwirtschaft?“ im Januar 2024 hatten Mitarbeitende verschiedener gemeinnütziger Organisationen ihre Problemlagen geschildert und zugleich Lösungsvorschläge in die Diskussion gebracht, die im Folgenden dargestellt werden.

 

Friederike Vorhof

 

Der gemeinnützige Sektor stellt die Weichen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionieren, indem er überall dort zum Tragen kommt, wo im volkswirtschaftlichen Sinne der Markt versagt. Hier werden bspw. benachteiligten Menschen Leistungen angeboten, die sie selbst zum Marktpreis nicht nachfragen können. Dies bewirkt somit einen gesellschaftlichen Mehrwert, der häufig auch direkt oder indirekt die Wirtschaft positiv beeinflusst. Dabei generiert der gemeinnützige Bereich i.d.R. selbst keine oder kaum Einnahmen und kann sich nicht aus sich selbst heraus finanzieren, sondern ist vielmehr auf die finanzielle Unterstützung von Außen, bspw. durch Spenden, Mitgliederbeiträge und insb. Fördermittel, die zentraler Inhalt dieses Textes sind, angewiesen.

 

Diese öffentlichen Fördermittel sind jedoch stark positiv von der aktuellen wirtschaftlichen Lage und von der Schwerpunktsetzung der jeweiligen Regierung, also letztlich vom aktuellen politischen Willen abhängig. Bereits hieraus resultieren langfristige Planungsunsicherheiten für viele gemeinnützige Organisationen.

 

Gerade für jene Träger, die von der öffentlichen Förderung abhängig sind, beinhaltet die derzeitige Förderpolitik weitere Hürden:

 

  1. Eigenmittel: I.d.R. haben gemeinnützige Träger Eigenmittel in das geplante Projekt einzubringen, deren Zusammensetzung und Umfang von Förderung zu Förderung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Forderung nach Eigenmitteln ist insofern nachvollziehbar, als dass die Möglichkeit eines (Subventions-)Betrugs damit verringert wird. Andererseits erwirtschaften viele gemeinnützige Organisationen keine Einnahmen, sondern finanzieren sich zusätzlich durch Spenden, Mitgliedschaften, Sponsoring etc. Diese Einnahmen werden aber vor allem auch für die Fixkosten wie etwa Miete, Steuerberater, Versicherungen und Stammpersonal benötigt. Gerade kleinen und mittelgroßen Organisationen fällt es schwer die geforderten Eigenmittel, die nicht selten bei bis zu 20% der Gesamtkosten liegen, aufzubringen. Dadurch können zahlreiche gute Projektideen nicht umgesetzt werden. Zielführend könnte daher die Herabsetzung des Eigenmittelanteils, wie er bereits in Teilen zu beobachten ist, sein.

 

  1. Prinzip der Sparsamkeit und Besserstellungsverbot: Innerhalb von Förderprojekten gelten zum einen das sogenannte Besserstellungsverbot, wonach die eigenen Beschäftigten nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete und zum anderen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wonach jene Produkte und Dienstleistungen gewählt werden sollten, die diesen Kriterien entsprechen. Damit soll im Grunde sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nicht verschwendet werden. Soweit findet diese Theorie auch Anklang. Jedoch bemerken Mitarbeitende gemeinnütziger Organisationen in der Praxis zunehmend eine Politik, die eher der Ausbeutung denn der vernünftigen Entlohnung entspricht. So ist der Spielraum für das Projektpersonal in der jeweiligen Position zwar nach oben gedeckelt, aber im Zuge der steigenden Konkurrenz nach den verfügbaren Mitteln erhalten jene den Zuschlag, die die umfangreichste Leistung zum „gegebenen Preis“ anbieten können. Es ist im gemeinnützigen Bereich also nichts Ungewöhnliches unterhalb des eigentlichen Anspruchs zu arbeiten. Dies findet sich auch in der Bezahlung der möglichen Honorare wieder, die zumeist weit unter den Marktpreisen liegen, wodurch die Qualität der Angebote beeinträchtigt werden kann. Um diesen genannten Tendenzen entgegen zu wirken, sollten innerhalb der Richtlinien die Bezahlung des Projektpersonals auch nach unten gedeckelt und die Honorarsätze sowie die Anzahl der möglichen (Beratungs-)Stunden nach oben gesetzt werden, so dass der Konkurrenzkampf um die verfügbaren Mittel nicht zu Lasten des Personals ausgetragen wird.

 

  1. Projektfinanzierung: Die Tatsache, dass die Förderungen – sofern nicht durch Regelleistungen gesetzlich festgeschrieben – nur in Form von Projektmitteln vergeben werden, beeinträchtigt die Qualität der zu leistenden Arbeit und die Planungssicherheit sowohl der gemeinnützigen Träger als auch des Personals:

 

Die gemeinnützigen Organisationen sind häufig nicht in der Lage zusätzlichem Projektpersonal unbefristete Verträge anzubieten und müssen damit rechnen, dass wertvolles Wissen und Knowhow nicht langfristig gebunden werden können, sondern nach Vertragsende abwandern. Damit geht für die Organisationen bedeutsames Humankapital, in das zu Einstellungsbeginn investiert werden muss, verloren und die Möglichkeiten des Organisationsausbaus werden stets beschränkt.

 

Zudem können längerfristige Vorhaben nicht umgesetzt werden, insbesondere wenn Förderungen nur für eine kurze Zeit – i.d.R. für ein Haushaltsjahr bewilligt oder verlängert werden. Dieser Aspekt ist vor allem dann für die Organisationen tragisch, wenn Rückmeldungen zur Projektbewilligung auf sich warten lassen und Unklarheit darüber herrscht, ob eine Projektumsetzung überhaupt oder aber planmäßig erfolgen kann. Daher sind die rechtzeigte Aushändigung der Bewilligungsbescheide und Verlängerung der Bewilligungszeiträume von Seiten des Zuwendungsgebers zentral für die Planungssicherheit der gemeinnützigen Träger und des Projektpersonals.

Letzteres steht vor ganz persönlichen Herausforderungen: Vergleichsweise niedrige Löhne und befristete Arbeitsverträge erschweren nicht nur eine langfristige private Planung, wie etwa Familienplanung, sondern erschweren den Aufbau eigener Vermögenswerte und Sicherheiten, wie etwa Eigentum, private Rücklagen fürs Alter und adäquate Rentenansprüche.

Unter dem Gesichtspunkt, dass mit etwa 70 % der Großteil der Beschäftigten im gemeinnützigen Bereich Frauen sind[1], wirkt es umso erstaunlicher, dass gerade in einer Zeit, in der vielfach die Rede von Gleichberechtigung und gleicher Entlohnung ist, in der öffentlichen Förderpolitik die Bezahlung des Personals in solch restriktiver Weise umgesetzt wird. Es wird ersichtlich, dass eine, dem jeweiligen Bildungsabschluss und jeweiligen Aufgabenbereich entsprechende Entlohnung und Vertragsgestaltung nicht nur langfristig existenzsichernd für die gemeinnützigen Organisationen und das Personal ist, sondern die dauerhafte Bereitstellung der Angebote in adäquater Qualität deren Nutzern und letztlich der gesamten Gesellschaft zu Gute kommt.

 

  1. Fördervoraussetzung – Nachhaltigkeit: Ein in der Förderpraxis an Bedeutung gewinnendes Schlagwort lautet Nachhaltigkeit. Zum einen kann hierbei – je nach Richtlinie – die ökologische, ökonomische oder soziale Nachhaltigkeit gemeint sein. Im Konkreten ist dabei von der jeweiligen Wirkung die Rede, die das Vorhaben langfristig entfaltet, z.B. im sozialen Bereich in Bezug auf die Zielgruppe und auf Ebene der Gesellschaft.

 

Zum anderen kann mit Nachhaltigkeit die Frage gemeint sein, inwiefern die geförderten Projekte nach Ablauf der Förderung doch wenigstens in Teilen dauerhaft etabliert werden können. Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass nur Projektförderungen möglich sind, stellt die sog. Anschubfinanzierung viele Träger, die keine oder kaum eigene Einnahmen generieren vor enorme Herausforderungen. Daher kann es nur zielführend sein, wenn Projektförderungen im Sinne von Anschubfinanzierungen von längerfristiger Natur sind, so dass neues Personal bleiben und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden kann, so dass tatsächlich Möglichkeiten bestehen, entsprechende interne Strukturen zu schaffen, die eine nachhaltige Etablierung des Projektes ermöglichen.

 

 

  1. Bürokratie und einschränkende Richtlinien: Die inhaltliche Arbeit sollte stets im Vordergrund stehen. Gemeinnützige Organisationen sehen sich jedoch zunehmend bürokratischen Hürden ausgesetzt und der administrative Aufwand wird von vielen Trägern als stetig komplexer und komplizierter werdender Prozess empfunden. An der Stelle ist es wichtig die bürokratischen Hürden, insbesondere in Bezug auf die Nachweispflichten und starren Vorgaben in den Richtlinien, abzubauen, damit mehr Raum für die inhaltliche Projektarbeit bleibt. Zugleich wünschen sich viele Träger zum einen eine entsprechend hohe Verwaltungspauschale, die es ermöglicht Overheadkosten zu berücksichtigen und zum anderen die Möglichkeit Förderungen flexibler an den Projektverlauf anpassen zu können. Hierbei könnten bspw. Pauschalen, eine freie Einteilung der finanziellen Mittel in die einzelnen Kostenarten oder Lockerungen bei Umwidmungen Damit geben Zuwendungsgeber zwar Kontrollmechanismen ab, die jedoch durch eine stetige Kommunikation minimiert werden können.

 

Letztlich bedarf es – wie in allen Bereichen des Lebens – auch ein Stück weit Vertrauen und Verlässlichkeit in das Gegenüber. Mit dem Wissen, dass die gemeinnützigen Träger, in all den verschiedenen Bereichen, in denen sie tätig sind, stets das Ziel eint, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu erlangen, sollten sie auch als das angesehen und behandelt werden, was sie sind: Eine tragende Säule für das Funktionieren und die Verbesserung unseres Miteinanders.

 

[1] FAIR SHARE of Women Leaders: FAIR SHARE Monitor 2023: https://fairsharewl.org/de/monitor2023-de/#fair-share-monitor-2023-deutschland

 


 

 

Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und Neuland gewinnen e.V.: Neulandgewinner

13.03.2024

Mit dem Programm Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort werden Menschen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bis zu 50.000 Euro gefördert, die vor Ort die Gesellschaft gestalten wollen. Bewerbungen sind bis zum 02. April 2024 möglich.

 

Deutschland Stiftung Integration: Förderungen

13.03.2024

Bei der Deutschlandstiftung Integration können momentan Anträge in folgenden Programmen gestellt werden:

Mentoringprogramm Lead ME – Ideen Hub

Hier werden Menschen mit Migrationsbiografien zwischen 25 und 40 Jahren mit hochrangigen Akteur:innen aus bundesweit tätigen Verbänden, Interessensvertretungen und der Politik im Rahmen des Mentoringprogramms Lead ME zusammengebracht. Frist: 01.April 2024.

Diversify-Mentoringprogramm

Mithilfe dieses Programms werden junge Menschen auf ihrem Weg in die Politik unterstützt. Frist: 01. April 2024

 

Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte: Projektförderung

13.03.2024

Die Sebastian Cobler Stiftung fördert Vorhaben, die sich Folgendem annehmen

  • Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens
  • Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte.
  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen.
  • Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Anträge können bis zum 01.April 2024 gestellt werden.

 

Bewegungsstiftung: Kampagnen- und Basisförderung

13.03.2024

Die Bewegungsstiftung setzt sich fördernd für gesellschaftliche und politische Veränderungen ein. Anträge können in den Bereichen Starthilfeförderung (Frist: 1. Dienstag im September), Kampagnenförderung, Basisförderung und Bewegungsarbeiter*innen stets zum 1. Dienstag im April eingereicht werden.

 

 

Deutsche Kinder-Schutz-Stiftung Hänsel + Gretel: „Hänsel+Gretel Stiftungspreis“

 

Für den „Hänsel+Gretel Stiftungspreis“ werden innovative, zukunftsweisende, digitale und analog gestaltete Projekte gesucht, die sich der Präventionsarbeit annehmen. Fachstellen, Einrichtungen und Initiativgruppen z.B. Vereine, Stiftungen, Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen können sich bis zum 30. April 2024 um eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro bewerben.

 

Kurz notiert

 

 

 


 

ESF+: Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

09.02.2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1. Februar 2024 den zweiten Förderaufruf im ESF Plus-Programm „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“ gestartet.

Das Ziel des Programms liegt darin, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter zu verbessern. Dabei sollen insbesondere jene benachteiligte Personen angesprochen werden, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen.

Anträge können bis zum 12.04.2024 eingereicht werden.

 

Welcome Alliance: Netzwerk-Arbeit & Förderung

09.02.2024

Die ProjectTogether hat die Welcome Alliance ins Leben gerufen mit dem Ziel ein sektorenübergreifendes Netzwerk aufbauen, das sich den Bedarfen von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen annimmt und strukturelle Veränderungen bewirkt. Hierfür werden finanzielle, personelle und relationale Ressourcen, praktische Unterstützung und eine Community entwickelt und bereitgestellt.

 

Aktion Mensch: neue Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“.

09.02.2024

Die Lotterie Aktion Mensch hat die neue Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“ ins Leben gerufen und löst die Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ ab.  Das besondere an dem Förderprogramm: Eigenmittel sind nicht erforderlich und die Antragsstellung stark vereinfacht.

 

 

 

Kurz notiert

 

 


 

EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen

08.01.2024

Im Rahmen des Förderprogramms EhAP Plus werden regionale oder lokale Projekte gefördert, die am stärksten benachteiligten Personen zugutekommen. Hierzu zählen

  • besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren
  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren

Ziel ist es, die Lebenssituation und soziale Eingliederung dieser Zielgruppen durch Ansprache, Beratung und Begleitung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote zu verbessern. Dabei kann eine Begleitung auch längerfristig (in der Regel zwölf Monate und in begründeten Fällen darüber hinaus) angelegt sein.

Das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des zweiten Förderaufrufs „EhAP Plus“ endet am 08. März 2024. Zum 08. Februar 2024 findet eine Online-Informationsveranstaltung von 13:00 bis 17:00 Uhr statt.

 

Aktion Mensch: Umfangreiche Erhöhung der Zuschüsse

08.01.2024

Die Aktion Mensch ermöglicht seit dem 02. Januar 2024 eine umfangreiche Erhöhung ihrer Zuschüsse als Reaktion auf die steigenden Kosten und Gehälter. Im konkreten bedeutet dies u.a.:

  • Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote um 10.000 €
  • Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderprogrammen um 50.000 – 100.000 €
  • Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen

Genaueres kann auf der Seite der Aktion Mensch nachgelesen werden.

 

Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte: Projektförderung

08.01.2024

Die Sebastian Cobler Stiftung fördert Projekte, die in folgenden erreichen engagieren:

  • im Sinne des demokratischen Staatswesens
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau, Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte
  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen
  • Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Antragstellungen sind zwei Mal jährlich zum 30. April sowie 30. September möglich.

 

Pill Mayer Stiftung: Förderpreis für interkulturellen Dialog

08.01.2024

Mit dem Förderpreis für interkulturellen Dialog würdigt die Pill Mayer Stiftung herausragende und nachhaltige Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Bewerbungen können bis zum 30. April 2024 einreicht werden.

 

Spendenaktion: Förderpenny

08.01.2024

Im Rahmen der Spendenaktion „Förderpenny“ der Discountermarke Penny werden gemeinnützige Organisationen und Vereine aus ganz Deutschland unterstützt, die sich in der Kinder- und Jugendförderung vor Ort engagieren. Bewerbungsschluss ist am 21. Januar 2024.

 

Kurz notiert

 

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